Laut den Beschreibungen der Reiseveranstalter sind die von ihnen angebotenen Hotels allesamt hochwertig und für jeden Reisenden geeignet.
Glaubt man diesen Katalog-Floskeln, ohne zwischen den Zeilen zu lesen, kann der lang ersehnte Jahresurlaub zu einer Katastrophe werden. Denn, was im Katalog angegeben ist, gilt als Vertragsgrundlage und kann später nicht reklamiert werden. Also lesen Sie ganz genau!
Anhand der unten aufgeführten Beispiele können Sie in Zukunft die freundlich klingenden Beschreibungen entschlüsseln und sich so für das perfekte Urlaubsdomizil entscheiden.
Taxientfernung zum Stadtzentrum 15 Minuten
- Keine Bushaltestelle in der Nähe!
Kurze Transferzeit zum Flughafen
- Rechnen Sie mit Lärmbelästigung durch startende und landende Ferienflieger!
Bushaltestelle 100 m entfernt
- Das Hotel liegt an einer stark befahrenen Straße!
Nur 10 Minuten zum Strand
- Es wird nicht genannt, mit welchem Verkehrsmittel, Vorsicht!
Direkt am Wasser, ein Kilometer zum Strand
- Liegt zwar direkt am Meer, aber Küste zum Baden nicht geeignet!
Mietwagen empfehlenswert
- Das Hotel liegt weit ab vom Schuss!
Zentral gelegen
- Wegen des Straßenverkehrs muss man mit Lärmbelästigung rechnen!
Direkt an der Strandpromenade
- Ruhig nur, wenn ausdrücklich als Fußgängerzone deklariert, sonst Durchgangsverkehr!
Strandnahe Lage
- Ihr Hotel befindet sich nicht direkt am Meer und verfügt auch nicht über einen direkten Zugang zum Strand, teilweise bedeutet das einen Weg von bis zu 15 Gehminuten!
Idyllische, romantische Lage
- Bedeutet weit ab vom Schuss, keine Unterhaltungsmöglichkeiten in der Umgebung!
Verkehrsgünstig gelegen
- An Ruhe und Erholung ist nicht zu denken, Lärmbelästigung durch Straßenverkehr!
Direkte Meerlage
- Kann auch Hafen oder Steilküste vor der Tür bedeuten!